Adoptierte fragen …

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Wie kann ich heraus finden, ob ich adoptiert wurde?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie adoptiert wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes  einen Auszug aus dem Geburtsregister beantragen. Die beglaubigte Urkunde kostet ca. 12 Euro.

Wozu benötige ich den Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt?

Als adoptierte Person haben Sie das Recht über Ihre Herkunft zu erfahren. In dem Geburtsregister sind Hinweise, die für Sie wichtig sind.

  • Ihr Ursprungsname vor der Adoption
  • Name der leiblichen Mutter | ggf. der Name des leiblichen Vaters und oder die Vaterschaftsanerkennung
  • Ort und Datum der Adoption
  • Ort und Datum der Namensänderung
  • ggf. gibt es weitere Hinweise zur leiblichen Mutter

Diese Urkunde ist als Nachweis für Ihre Adoption bei Recherchen in Archiven und anderen Institutionen notwendig.

 

Wo befindet sich meine Adoptionsvermittlungsakte?

Ihre Adoptionsvermittlungsakte liegt in der Adoptionsvermittlungsstelle beim zuständigen Jugendamt. Aus Ihrem Geburtsregisterauszug konnten Sie den Ort der Adoption erfahren.

Um Infomationen über Ihre Adoption zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und bitten dort um einen Termin.

Ich wohne vom Adoptionsort weit weg und habe keine Möglichkeit zur zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle hinzugehen. Was kann ich in dem Fall machen?

Sie können sich vorab an die für Sie zuständige Adoptionsvermittlungsstelle (Adoptionsort) hinwenden und nachfragen, wie die Behörde das Problem der großen Entfernung handhabt. Ich bin mir sicher, dass Ihnen geholfen wird.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich an das Jugendamt in Ihrer Wohnortnähe hinzuwenden und die dort ansässige Adoptionsvermittlungsstelle um Amtsmithilfe zu bitten. 

Manche Adoptionsvermittlungsakten sind sehr dünn, so dass Sie möglicherweise auch Kopien aus Ihrer Adoptionsvermittlungsakte per Post zugesandt wird. 

Ich bin schon lange volljährig und trotzdem will die Adoptionsvermittlerin eine Vollmacht von meinen Adoptiveltern und meiner leiblichen Mutter, um Informationen aus der A-Akte erhalten zu können. Ist das rechtens?

Mit Vollendung des 16. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit Einsicht gewährt zu bekommen. Das wird klar im Adoptionsvermittlungsgesetz § 9c, Abs. 2 geregelt. Viele Adoptierte wollen den Weg zur Adoptionsvermittlungsstelle erst einmal ganz alleine gehen,  ohne ihre Adoptiveltern darüber zu informieren. Genauso häufig wissen Adoptierte bis dato nichts über ihre Herkunftsfamilie und haben noch gar keinen Kontakt zu ihnen.

Dennoch möchte ich Sie auf den Datenschutz hinweisen, der möglicherweise bei Dritten aus der Adoptionsvermittlungsakte zutreffen könnte. Welche Informationen Sie darüber erhalten können, entscheiden die zuständigen Adoptionsvermittler vor Ort.

Ich bin adoptiert und möchte meine leibliche Mutter kennenlernen. Wie kann ich das machen?

Zum einen haben Sie als adoptierte Person die Möglichkeit sich an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle hinzuwenden, um Ihr Anliegen vorzutragen. Wie Sie wissen, sind Sie mit Ihrer Herkunftsfamilie gesetzlich nicht mehr verbunden. Was bedeutet das für Sie? Die Adoptionsvermittlungsstelle wird Ihnen aus Datenschutzgründen und ohne die Zustimmung der leiblichen Mutter keine Kontaktdaten herausgeben. Deswegen wird vorerst die leibliche Mutter durch die Behörde kontaktiert und ihr mitgeteilt, dass Sie sie suchen und Kontakt wünschen. Wenn die leibliche Mutter damit einverstanden ist, steht einem Kennenlernen nichts im Wege.