Informationen für Sie
Bisherige Aufarbeitung von politisch motivierten Kindeswegnahmen
1975 wurde erstmals in der BRD bekannt, dass es in der DDR Zwangsadoptionen gab. Darüber berichtete die Zeitung „Der Spiegel“ und prägte damit den Begriff „Zwangsadoption“. Juristisch gesehen ist diese Bezeichnung nicht korrekt, denn handelt sich hierbei um politisch motivierte Kindeswegnahmen, um missliebige Eltern zu bestrafen.
UOKG-Beratungsstelle
Die Beratungsstelle für Betroffene von DDR-Zwangsadoptionen wird seit 2010 durch den Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefördert. Bis 2021 beriet ich selbst Adoptierte, Adoptiveltern, leibliche Eltern oder Geschwister.
Neue Ansprechpartnerin: Frau Cornelia Kurtz. Sie erreichen Sie über den Button. Dieser führt Sie direkt zur Webseite der UOKG e.V. – Beratungsstelle. Die Beratung kann per Telefon, per Mail oder vor Ort stattfinden.
Ihre Fragen – meine Antworten
Seit 2007 habe ich tausende von Menschen beraten, ob Adoptierte, Adoptiveltern oder Angehörige aus der Herkunftsfamilie.
Die Anfragen wurden je nach Kategorie beantwortet. Eine adoptierte Person hat andere gesetzliche Möglichkeiten, um seine Herkunftsgeschichte aufzuklären, im Vergleich zu den leiblichen Eltern oder Geschwistern, die auf der Suche nach einem adoptierten Familienmitglied ist.
Forschungsprojekt – Zeitzeugen gesucht
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Die geförderte Studie* „Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR/SBZ in der Zeit von 1945 bis 1989“ ist auf der Suche nach Zeitzeugen und Zeitzeuginnen, die ihre Erfahrungen und Erlebnisse zu diesem Thema teilen wollen. Um den vollständigen Aufruf lesen und weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie auf den Button.
*Vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gefördert